Wer im Verkauf arbeitet, kennt beide Sorten Probefahrt. Die eine endet mit einem Handschlag auf dem Hof. Die andere mit einem freundlichen „Wir melden uns“ und danach nichts. Der Unterschied liegt selten im Auto und selten auf der Strecke. Er liegt davor und danach: in der Antwort auf die Anfrage, im Termin, in der Übergabe und im Gespräch nach der Rückkehr. Dieser Ratgeber geht die Probefahrt aus Sicht des Autohauses durch, Stelle für Stelle, und verweist auf die vier Seiten, die jede Stelle genauer erklären.
Probefahrt: was der Kunde wissen will
Bevor es um das Autohaus geht, die Fragen, mit denen Kunden nach einer Probefahrt suchen. Sie verdienen eine ehrliche Antwort, und dein Verkauf sollte sie genauso beantworten.
- Kosten: Ein Gesetz schreibt keinen Preis vor. Ob ein Haus etwas verlangt, steht in seinen Bedingungen.
- Versicherung: Jedes zugelassene Kraftfahrzeug braucht nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz eine Haftpflichtversicherung, die auch den Fahrer umfasst. Schäden am Probewagen selbst deckt sie nicht. Das regelt die Probefahrt-Versicherung genauer.
- Führerschein: Ohne gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse keine Probefahrt. Das schützt auch das Autohaus, denn nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG macht sich strafbar, wer als Halter zulässt, dass jemand ohne Fahrerlaubnis fährt.
- Dauer und Begleitung: legt das Haus fest. Ein Recht auf eine Fahrt allein hat niemand.
Warum eine Probefahrt selten auf der Straße verloren geht
Auf der Straße passiert wenig, was der Verkäufer ändern kann. Das Auto fährt, wie es fährt. Ob es dem Kunden passt, merkt er selbst.
Verloren geht eine Probefahrt an anderen Stellen. Die Anfrage vom Freitagabend wird am Montag beantwortet, und der Kunde hat inzwischen woanders einen Termin. Die Bestätigung nennt keine Uhrzeit, und er steht vor einem Wagen ohne Sprit. Die Übergabe dauert drei Minuten, weil der nächste Kunde wartet. Und nach der Rückkehr fragt niemand, was ihm aufgefallen ist.
Unsere These: Die Probefahrt ist kein Termin, sondern ein Ablauf. Wer ihn als Ablauf plant, verkauft nicht mit mehr Druck, sondern mit weniger Lücken.
Vier Stellen, an denen es hängt
Jede Probefahrt läuft durch dieselben vier Stellen. An jeder kann sie kippen.
- Die Antwort. Ein Kunde fragt über Website, Fahrzeugbörse, Telefon oder Messenger. Bleibt die Antwort aus, kann er in der Zwischenzeit bei einem zweiten Haus fragen.
- Der Termin. Fahrzeug, Uhrzeit, Ansprechpartner und was er mitbringen soll. Dazu eine Erinnerung am Vortag.
- Die Übergabe. Papiere prüfen, Vereinbarung unterschreiben, Fahrzeug erklären, Route vorschlagen.
- Das Gespräch danach. Direkt bei der Rückkehr und ein zweites Mal, wenn der Kunde Bedenkzeit wollte.
Für jede Stelle gibt es eine eigene Seite in diesem Ratgeber: Probefahrt vereinbaren, Probefahrtvereinbarung, Probefahrt-Versicherung und nach der Probefahrt nachfassen.
Der Termin: schnell bestätigt, gut vorbereitet
Eine Probefahrt fängt mit einer Antwort an. Wer am Samstagnachmittag fragt, ob er am Montag fahren kann, rechnet nicht mit einer Antwort in fünf Minuten. Er rechnet aber auch nicht damit, bis Montagmittag nichts zu hören.
Hilfreich sind feste Zeitfenster, die der Verkauf vorgibt. Dann muss niemand jede Anfrage einzeln abstimmen, und der Kunde wählt aus zwei oder drei Zeiten. Die Bestätigung nennt Fahrzeug, Uhrzeit, Adresse, Ansprechpartner und den Hinweis auf Führerschein und Ausweis.
Am Tag vorher steht der Wagen bereit: getankt oder geladen, sauber, mit Kennzeichen und Papieren. Und der Verkäufer weiß, wer kommt und ob ein Auto in Zahlung gehen soll. Wie du Anfragen in Termine verwandelst, zeigt der Ratgeber Probefahrt vereinbaren.
Begleitet oder allein
Ob ein Verkäufer mitfährt, ist eine Frage der Abwägung. Mitfahren schafft Gesprächszeit, kostet aber einen Verkäufer für die Dauer der Fahrt. Allein fahren lassen fühlt sich für den Kunden freier an, erhöht aber das Risiko.
Wie hoch dieses Risiko sein kann, zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2020 (V ZR 8/19): Ein Vorführwagen, den ein Autohaus für eine unbegleitete Probefahrt überlassen hatte, kam nicht zurück und blieb am Ende bei einer gutgläubigen Käuferin. Den Fall und was er für das Formular heißt, erklärt der Ratgeber Probefahrtvereinbarung. Das ist keine Rechtsberatung, aber ein guter Grund, unbegleitete Fahrten bewusst zu entscheiden und nicht aus Gewohnheit.
Probefahrt und Versicherung: wer wofür einsteht
Die Frage kommt spätestens am Schlüsselbrett, und die Antwort sollte stimmen. Die Grundzüge:
- Die Haftpflicht des Fahrzeugs ist nach § 1 PflVG Pflicht. Sie ist für Ansprüche anderer wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs da (§ 2 KfzPflVV), Grenzen und Rückgriff regelt der Vertrag. Der Fahrer ist darin eingeschlossen.
- Der Halter haftet nach § 7 StVG für Schäden beim Betrieb des Fahrzeugs. Hat er den Wagen zur Probefahrt überlassen, bleibt es bei dieser Haftung.
- Schäden am Probewagen selbst deckt die Haftpflicht nicht. Ob eine Kasko greift und mit welcher Selbstbeteiligung, hängt von der Versicherung des Hauses ab.
Was davon für dein Haus gilt, klärst du mit deinem Versicherer und, für die Haftung des Fahrers, mit einem Anwalt. Das ist keine Rechtsberatung. Mehr dazu, auch zu roten Kennzeichen, steht im Ratgeber Probefahrt-Versicherung.
Was in die Vereinbarung gehört
Eine Probefahrtvereinbarung ist das Blatt, das der Kunde vor der Fahrt unterschreibt. Sie hält fest, wer fährt, welches Fahrzeug, wie lange, mit welchem Kilometerstand und was bei einem Schaden gilt.
Steht das Formular seit Jahren unverändert im Ordner, lohnt ein zweiter Blick. Denn das Formular ist die Stelle, an der sich nach einem Schaden oder einem Bußgeld entscheidet, ob es Streit gibt.
Eine Vereinbarung schützt dich vor Streit, nicht vor Betrug. Gegen gut gefälschte Papiere hilft auch genaues Hinsehen nur begrenzt. Mehr schützt, wer die Fahrt nicht unbegleitet laufen lässt. Welche Punkte in die Vereinbarung gehören und warum, steht als Checkliste im Ratgeber Probefahrtvereinbarung. Die Fassung für dein Haus lässt du von einem Anwalt oder deinem Verband prüfen.
Die Übergabe am Fahrzeug
Die Übergabe ist der Moment, den Kunden am deutlichsten erinnern. Wer hier hetzt, verschenkt den Eindruck, den der Wagen machen könnte.
Ein gutes Muster: erst die Papiere, dann das Fahrzeug, dann die Strecke. Führerschein und Ausweis prüfen, Vereinbarung gemeinsam ausfüllen, Kilometerstand und Tank- oder Ladestand eintragen. Danach zwei, drei Minuten im Wagen: Sitz einstellen, Spiegel, Assistenzsysteme, die der Kunde ausprobieren soll. Zum Schluss eine Strecke vorschlagen, die zum Fahrzeug passt. Einen Familienvan testet man anders als ein Coupé.
Und ein Satz, bevor er losfährt: „Wenn Sie zurück sind, sprechen wir kurz darüber, was Ihnen aufgefallen ist.“ Damit ist das Gespräch danach angekündigt und keine Überrumpelung.
Längere Fahrten übers Wochenende
Manche Kunden wollen ein Auto länger testen, über einen Tag oder ein Wochenende. Für Familien, Pendler oder Gewerbekunden kann das die ehrlichere Probe sein, weil sie den Wagen im eigenen Alltag erleben.
Für das Haus heißt eine lange Probefahrt mehr Risiko und mehr Regelungsbedarf. In die Vereinbarung gehören dann zusätzlich: wo der Wagen über Nacht steht, ob Fahrten ins Ausland erlaubt sind, wer tanken oder laden muss und bis wann genau er zurück ist. Ob dein Haus dafür etwas berechnet oder eine Kaution nimmt, ist deine Entscheidung. Steht es in der Bestätigung, gibt es keinen Streit am Tresen.
Probefahrt mit dem Elektroauto
Beim Elektroauto verschiebt sich die Probefahrt. Der Kunde will nicht nur wissen, wie der Wagen fährt, sondern wie er im Alltag lädt.
Drei Dinge helfen. Erstens ein Ladestand, der für die geplante Strecke reicht, ohne dass der Kunde auf die Anzeige starrt. Zweitens eine kurze Erklärung zu Rekuperation und Fahrmodi, denn genau die fühlen sich für Umsteiger fremd an. Drittens die Gelegenheit, einmal selbst zu laden, an der Säule auf dem Hof oder an einer in der Nähe.
Wer zu Hause eine Wallbox plant, fragt womöglich nach Ladeleistung und Kabel. Kann dein Verkauf das nicht sicher beantworten, ist ein Rückruf durch jemanden, der es kann, besser als eine geschätzte Zahl.
Den Wagen des Kunden gleich mitdenken
Mancher Kunde, der Probe fährt, hat ein Auto, das weg soll. Wer das erst nach der Probefahrt erfährt, verliert Zeit. Wer es vorher weiß, kann den Wagen während der Fahrt ansehen lassen.
Die Frage gehört deshalb schon in die Terminvereinbarung: „Soll Ihr jetziges Fahrzeug in Zahlung gehen?“ Wenn ja, bittet ihr um Fahrzeugschein, Serviceheft und ein paar Fotos. Wie die Bewertung abläuft und warum den Ankaufswert immer der Verkäufer nennt, steht in den Ratgebern Inzahlungnahme und Fahrzeugbewertung. Was den Wert eines Gebrauchten bestimmt, erklärt der Ratgeber Restwert.
Danach: das Gespräch am Wagen
Nach der Rückkehr gibt es zwei Gespräche. Das erste direkt am Fahrzeug: „Was ist Ihnen aufgefallen?“ Diese Frage ist offener als „Und, wie war's?“ und bringt Bedenken auf den Tisch, solange der Kunde noch da ist.
Das zweite Gespräch folgt, wenn der Kunde Bedenkzeit möchte. Hier entscheidet sich, ob er wiederkommt. Es fällt leicht aus, weil niemand aufdringlich wirken will oder weil im Alltag niemand daran denkt.
Wichtig: Werbung per Mail oder Anruf braucht nach § 7 UWG in der Regel eine vorherige Einwilligung. Die holst du am besten am Tag der Probefahrt ein. Das ist keine Rechtsberatung. Wie das geht und welche Frage du stellst, steht im Ratgeber Probefahrt nachfassen.
Wer im Haus zuständig ist
Ohne feste Zuständigkeit gehört die Probefahrt allen und damit niemandem. Der Verkäufer, der die Anfrage beantwortet, ist am Samstag nicht da. Der Kollege, der die Übergabe macht, weiß nichts von der Inzahlungnahme. Und wer nachfasst, ist nirgends festgelegt.
Eine einfache Regel hilft: Jede Probefahrt hat vom ersten Kontakt bis zur Entscheidung einen Verkäufer, dessen Name in der Bestätigung steht. Er muss nicht jede Stelle selbst übernehmen. Aber er weiß, was vereinbart ist, und bei ihm landet die Nachfrage, wenn der Kunde sich meldet.
Für die Vorführwagen lohnt sich eine zweite Zuständigkeit: Wer sorgt dafür, dass der Wagen getankt oder geladen, sauber und mit Papieren bereitsteht? Ist das niemandes Aufgabe, steht der Kunde vor einem Auto mit leerer Batterie.
Was du messen kannst
Ob dein Ablauf trägt, zeigen keine Branchenzahlen, sondern deine eigenen. Vier Zahlen genügen, und du zählst sie je Monat:
- Anfragen zu einer Probefahrt, nach Kanal
- vereinbarte Termine
- erschienene Kunden
- Kaufverträge nach einer Probefahrt
Der Abstand zwischen zwei Zahlen zeigt, wo es hakt. Viele Anfragen, wenige Termine: Die Antwort kommt zu spät oder zu ungenau. Viele Termine, wenige Kunden: Die Bestätigung oder die Erinnerung fehlt. Viele Fahrten, wenige Verträge: Das Gespräch danach findet nicht statt. Eine Prozentzahl, die für alle Häuser gilt, gibt es dafür nicht. Vergleiche dein Haus mit dem Vormonat, nicht mit einer Zahl aus dem Netz.
Beispiele aus vier Häusern
Die vier Fälle sind ausgedacht.
- Markenhändler: Ein neues Modell kommt, die Anfragen häufen sich. Feste Probefahrtfenster am Samstagvormittag verhindern, dass drei Verkäufer gleichzeitig Termine für denselben Vorführwagen vergeben.
- Freier Händler: Der Kunde kommt über eine Börse und will wissen, ob der Wagen noch da ist. Die Antwort enthält gleich zwei Zeiten zur Probefahrt und die Frage nach der Inzahlungnahme.
- Gebrauchtwagenhandel: Jedes Fahrzeug steht nur einmal auf dem Hof. Ist der Wagen vor dem Termin verkauft, erfährt der Kunde das vorher und bekommt eine ehrliche Alternative, nicht erst vor Ort.
- Autohaus mit Werkstatt: Ein Servicekunde fragt beim Abholen nach einem Nachfolger für seinen Wagen. Der Serviceberater gibt die Anfrage mit Namen und Fahrzeug an den Verkauf, statt sie mündlich weiterzusagen.
Typische Fehler bei der Probefahrt
- Anfrage liegt über das Wochenende. Der Kunde sucht weiter und findet ein anderes Haus.
- Bestätigung ohne Details. Kein Ansprechpartner, keine Uhrzeit, kein Hinweis auf den Führerschein.
- Papiere nur kopiert, nicht geprüft. Eine Kopie beweist nicht, dass das Original echt ist.
- Formular ohne Kilometerstand und Uhrzeit. Bei einem Bußgeld oder Schaden fehlt dann der Nachweis, wer wann fuhr.
- Kein Gespräch bei der Rückkehr. Die wichtigsten Bedenken fährt der Kunde wieder nach Hause.
- Nachfassen ohne Einwilligung oder gar nicht. Das eine ist ein Risiko, das andere ein verschenkter Kontakt.
Keiner dieser Fehler hat mit dem Auto zu tun. Alle lassen sich mit einem festen Ablauf vermeiden.
Wo ein KI-Agent bei der Probefahrt hilft
Die Fehler oben passieren leicht, wenn im Verkauf gerade jemand anderes Vorrang hat: der Kunde am Tisch, die Auslieferung, das Telefon. An dieser Stelle setzen die Agenten an, die Smoke and Luck für Autohäuser baut.
Ein Agent beantwortet eine Probefahrtanfrage sofort, auch am Wochenende, und bietet Zeiten aus den Fenstern an, die euer Verkauf vorgibt. Er fragt, ob ein Wagen in Zahlung gehen soll, fordert die Unterlagen dafür an und erinnert am Vortag daran, den Führerschein mitzubringen. Bleibt nach der Fahrt ein Angebot nach eurer Frist ohne Antwort, entwirft er eine Nachfass-Mail. Raus geht sie erst nach dem Okay des Verkäufers. Sonderwünsche, Preise und Zusagen bleiben beim Menschen.
Ob eure Lücken eher vor der Fahrt oder danach liegen, zeigt der Agenten-Check in sechs Fragen. Wer lieber gleich spricht, findet den AI-Ready-Check auf der Startseite.
Häufige Fragen
Kostet eine Probefahrt etwas?
Ein Gesetz, das einen Preis für eine Probefahrt vorgibt, gibt es nicht. Ob ein Autohaus etwas verlangt, legt es selbst fest, etwa für eine Fahrt über das Wochenende oder mit Sonderfahrzeugen. Wer unsicher ist, fragt bei der Terminvereinbarung. Als Autohaus schreibst du es in die Bestätigung, damit es am Schlüsselbrett keine Überraschung gibt.
Wie lange dauert eine Probefahrt?
Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt vom Fahrzeug, vom Haus und vom Kunden ab. Für eine Runde mit Stadt, Landstraße und Autobahn plant man besser mehr als eine Viertelstunde ein, dazu die Zeit für Übergabe und Gespräch. Wichtig ist, dass Start und späteste Rückgabe vorher feststehen und in der Probefahrtvereinbarung stehen.
Darf man allein Probe fahren?
Das entscheidet das Autohaus. Manche Häuser fahren immer mit, andere lassen bekannte Kunden allein fahren. Ein Recht auf eine unbegleitete Fahrt hat der Kunde nicht. Wer allein fahren lässt, geht ein Risiko ein, das auch eine gründliche Prüfung der Papiere nicht ganz nimmt: Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs kann ein unbegleitet überlassener Wagen an einen gutgläubigen Käufer verloren gehen.
Was muss man zur Probefahrt mitbringen?
Den Führerschein für die passende Klasse und einen Ausweis. Wer sein altes Auto in Zahlung geben möchte, bringt am besten auch Fahrzeugschein und Serviceheft mit, dann kann der Verkäufer den Wagen gleich ansehen. Bei einem Elektroauto lohnt die Frage, ob man eine eigene Ladekarte oder Wallbox testen kann.
Quellen
- Pflichtversicherungsgesetz, § 1 Versicherungspflicht, abgerufen am
- Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung, § 2, abgerufen am
- Straßenverkehrsgesetz, § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt, abgerufen am
- Straßenverkehrsgesetz, § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis, abgerufen am
- Bundesgerichtshof, Pressemitteilung Nr. 122/2020 zum Urteil vom 18. September 2020, V ZR 8/19, abgerufen am
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, § 7 Unzumutbare Belästigungen, abgerufen am
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